Das Solarspitzengesetz hat die Rechnung für neue PV-Anlagen verändert – und die EEG-Novelle 2027 soll die feste Einspeisevergütung für Neuanlagen ganz abschaffen. Was das für dich heißt, wenn du 2026 planst.
An sonnigen Wochenenden im Frühjahr zeigt der Strommarkt sein neues Gesicht. Mittags, wenn die deutschen Photovoltaikanlagen auf Hochtouren laufen und der Verbrauch gleichzeitig niedrig ist, kippt der Großhandelspreis ins Negative. Erzeuger bekommen dann Geld dafür, dass sie ihren Strom nicht einspeisen. 2024 gab es in Deutschland 457 Stunden mit negativen Börsenstrompreisen.
Solange das eine Nachricht für die Strombörse blieb, interessierte es Hauseigentümer kaum. Mit dem Solarspitzengesetz, in Kraft seit dem 25. Februar 2025, ist daraus eine private Frage geworden. Und die nächste Reform steht schon im Bundestag.
Was das Solarspitzengesetz geändert hat
Erstens: Keine Einspeisevergütung bei negativen Preisen. Für neue Anlagen, die seit dem 25. Februar 2025 in Betrieb gehen, gibt es in Stunden mit negativen Börsenpreisen keine Vergütung. Die ausgefallenen Zeiten werden am Ende der zwanzigjährigen Förderdauer angehängt – der Ausgleich kommt also spät. Bestandsanlagen sind nicht betroffen; sie können freiwillig wechseln und bekommen dann einen Aufschlag von 0,6 Cent je Kilowattstunde.
Zweitens: Einspeisebegrenzung ohne Steuerung. Neue Anlagen, die noch kein intelligentes Messsystem mit Steuerbox haben, dürfen höchstens 60 Prozent ihrer Leistung ins Netz einspeisen. Was darüber liegt, muss selbst verbraucht, gespeichert oder abgeregelt werden. Mit Smart Meter und Steuerbox fällt die Grenze weg.
Drittens: Smart Meter und Steuerbox werden Standard. Für neue Anlagen über 7 Kilowatt gehören sie inzwischen zur Ausstattung. Der Regierungsentwurf zur EEG-Novelle sieht vor, die Schwelle ab 2027 deutlich abzusenken.
Was du heute für eingespeisten Strom bekommst
Für Anlagen, die zwischen dem 1. August 2026 und dem 31. Januar 2027 in Betrieb gehen, gelten bis 10 Kilowatt-Peak 7,70 Cent je Kilowattstunde bei Teileinspeisung und 12,22 Cent bei Volleinspeisung – festgeschrieben für zwanzig Jahre. Die Sätze sinken halbjährlich um 1 Prozent.
Zum Vergleich: Wer Strom aus dem Netz bezieht, zahlt im September 2026 für einen günstigen Neukundentarif rund 30 Cent, in der Grundversorgung rund 40 Cent je Kilowattstunde. Jede selbst genutzte Kilowattstunde ist damit fast viermal so viel wert wie eine eingespeiste. Eine 10-kWp-Anlage erzeugt im Rheinland rund 9.000 Kilowattstunden im Jahr. Die Rechnung entscheidet sich nicht mehr an der Einspeisung, sondern am Eigenverbrauch.
Die EEG-Novelle 2027: Was sich ankündigt
Das Bundeskabinett hat am 29. Juli 2026 den Regierungsentwurf zur EEG-Novelle 2027 beschlossen. Er liegt dem Bundestag vor, der Bundesrat befasst sich am 25. September 2026 erstmals damit. Geplantes Inkrafttreten ist der 1. Januar 2027. Zusätzlich braucht der Förderteil die beihilferechtliche Genehmigung der EU-Kommission.
Der Kern: Für neue Anlagen soll die feste Einspeisevergütung entfallen. Kleine Anlagen sollen nach dem Entwurf stattdessen für einen begrenzten Zeitraum eine Übergangszahlung bekommen – im Entwurf rechnerisch rund 5,2 Cent je Kilowattstunde, längstens 36 Monate. Danach zählt vor allem der eigene Verbrauch. Bestandsanlagen und Anlagen, die noch 2026 in Betrieb gehen, behalten ihre Vergütung für zwanzig Jahre.
Wichtig: Ein Kabinettsbeschluss ist noch kein Gesetz. Bundestag und Bundesrat können Details ändern, und es gibt politischen Widerstand gegen das Förder-Aus für kleine Anlagen. Sicher ist nur, was heute gilt.
Speicher: vom Luxus zur Standardausstattung
Wer den Eigenverbrauch erhöhen will, kommt am Speicher kaum vorbei. Ohne Speicher nutzt ein typischer Haushalt rund ein Drittel seines Solarstroms selbst, mit Speicher deutlich mehr. Mit Wärmepumpe und Wallbox steigt der Eigenverbrauch weiter: Die Wärmepumpe läuft mittags und füllt den Pufferspeicher, das Auto lädt, wenn die Sonne scheint. Aus der „PV-Anlage als Geldanlage“ wird die „PV-Anlage als Schutz vor dem Strompreis“ – und 2026 zeigt, wie viel dieser Schutz wert ist.
Was du jetzt entscheiden solltest
- Wenn du ohnehin planst: Eine Inbetriebnahme noch 2026 sichert nach heutigem Stand die feste Vergütung für zwanzig Jahre. Plane Lieferzeiten und Netzanmeldung realistisch ein – die Nachfrage ist hoch.
- Rechne mit Eigenverbrauch, nicht mit Einspeisung. Ein seriöses Angebot zeigt dir beides getrennt.
- Denk Speicher, Wärmepumpe und Wallbox mit. Nicht alles muss sofort kommen, aber die Anlage sollte dafür vorbereitet sein.
Fazit
Das Solarspitzengesetz wirkt technisch – ist aber eine ökonomische Verschiebung. Wer 2026 eine PV-Anlage plant, denkt nicht mehr in Einspeiseeinkommen, sondern in vermiedenem Netzstrom. Bei Netzpreisen um 30 Cent ist das eine gute Rechnung. Sie ist nicht schlechter als früher – sie ist nur anders. Und für manche Dächer lohnt sie sich trotzdem nicht. Auch das sagen wir dir.
Quellen: Solarspitzengesetz (EEG-Änderung, in Kraft seit 25. Februar 2025), Bundesnetzagentur (Vergütungssätze ab 1. August 2026), Regierungsentwurf EEG 2027 (Kabinettsbeschluss 29. Juli 2026, BT-Drucksache 21/7867), Energy-Charts (Fraunhofer ISE), Preisdaten StromAuskunft/Verivox (September 2026). Stand: 24. September 2026.