Seit dem 21. Juli 2026 gilt die Heizungsförderung zu neuen Bedingungen. Bis zu 80 Prozent sind möglich – aber nur für wenige, und nur für die, die drei Hürden kennen.
Im Frühjahr 2026 lag Familie M. aus Bergisch Gladbach ein Angebot vor, das sie nicht ausschlagen wollte: eine Luft-Wasser-Wärmepumpe für ihren Altbau von 1984, Bruttosumme rund 27.000 Euro, Förderung über das KfW-Programm 458 bei 70 Prozent, Eigenanteil etwa 8.100 Euro.
Drei Monate später kam die Ablehnung. Nicht, weil die Familie etwas falsch gerechnet hätte, sondern weil sie den Liefervertrag unterschrieben hatte, bevor der Förderantrag gestellt war. Eine Reihenfolge auf einem Zeitstrahl – und 19.000 Euro Förderung waren weg.
Die Geschichte ist erfunden, im Detail aber typisch. Und sie ist seit dem 21. Juli 2026 komplizierter geworden: An diesem Tag hat die KfW die Heizungsförderung zu neuen Bedingungen wieder gestartet. Wer sie kennt, plant entspannt. Wer sie übersieht, finanziert selbst.
Wie viel Förderung es seit dem 21. Juli 2026 wirklich gibt
Das KfW-Programm 458 bleibt das zentrale Instrument für den Heizungstausch in bestehenden Wohngebäuden. Die Grundförderung beträgt weiterhin 30 Prozent der förderfähigen Kosten – für alle Eigentümer, auch Vermieter und Wohnungseigentümergemeinschaften. Voraussetzung: Die neue Heizung nutzt mindestens 65 Prozent erneuerbare Energie. Als gesetzliche Pflicht ist die 65-Prozent-Regel gefallen, als Förderbedingung gilt sie weiter.
Dazu kommen für selbstnutzende Eigentümer zwei Boni:
- Klimageschwindigkeitsbonus, jetzt 16 Prozent (vorher 20): für den Austausch einer funktionstüchtigen Öl-, Gas-, Kohle- oder Nachtspeicherheizung. Er sinkt in den kommenden Jahren halbjährlich weiter.
- Einkommensbonus, jetzt gestaffelt: 40 Prozent bei einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 30.000 Euro, 30 Prozent bis 40.000 Euro, 10 Prozent bis 50.000 Euro. Lebt mindestens ein minderjähriges, kindergeldberechtigtes Kind im Haushalt, wird das Einkommen einmalig um 10.000 Euro niedriger angesetzt.
Der frühere Effizienzbonus von 5 Prozent für Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel ist entfallen. Die Boni lassen sich kombinieren, die Summe ist aber gedeckelt: im Regelfall auf 70 Prozent, auf 80 Prozent nur mit dem Einkommensbonus von 40 Prozent. Und die förderfähigen Kosten sind gesunken – von 30.000 auf 28.000 Euro für die erste Wohneinheit. Der maximale Zuschuss liegt damit bei 22.400 Euro.
Entscheidend ist dabei nicht das Brutto, sondern das zu versteuernde Einkommen aus dem Steuerbescheid. Das liegt oft deutlich niedriger, als viele annehmen – ein Blick in den letzten Bescheid lohnt sich vor jeder Kalkulation.
Hürde 1: Das Gerät muss auf der Liste stehen
Gefördert werden nur Wärmepumpen, die die technischen Anforderungen der Förderrichtlinie erfüllen – darunter Effizienz- und Schallschutzvorgaben für Luft-Wasser-Geräte. Ob das Wunschgerät dazugehört, steht in der Liste der förderfähigen Wärmepumpen im BAFA-Wärmeerzeugerportal. Wer sie erst nach dem Kauf prüft, erlebt regelmäßig Überraschungen: Das Gerät steht nicht oder nicht mehr auf der Liste.
Was zu tun ist: Das Gerät vor dem Vertragsabschluss in der Liste prüfen. Ein guter Fachbetrieb kennt sie – aber nicht jeder arbeitet aktuell mit ihr.
Hürde 2: Die Reihenfolge der Beauftragung
Die förderkritischste Bedingung: Der Antrag muss vor dem verbindlichen Liefer- und Leistungsvertrag gestellt werden. Der Fachbetrieb liefert eine Bestätigung zum Antrag, kurz BzA, mit einer 15-stelligen Nummer; damit beantragt der Eigentümer die Förderung im KfW-Kundenportal. Der Vertrag mit dem Heizungsbauer darf vorher nur mit aufschiebender oder auflösender Bedingung geschlossen werden – oder erst nach der Zusage. Wer vorher verbindlich unterschreibt, ist raus. Der Fehler ist nicht reparierbar.
Fachbetriebe in Auftragsspitzen drängen auf schnellen Abschluss, manche Eigentümer unterschreiben aus Sorge, das Gerät sei sonst weg. Genau hier scheitern Anträge.
Hürde 3: Selbstnutzung und Zeitpunkt
Die Grundförderung bekommt jeder Eigentümer. Die Boni gibt es nur für selbstnutzende Eigentümer – das Haus oder die Wohnung muss der eigene Hauptwohnsitz sein. Wer ein Elternhaus erbt und saniert, erfüllt das oft erst nach der Ummeldung.
Und der Zeitpunkt zählt doppelt: Die förderfähigen Kosten sinken ab dem 1. Februar 2027 alle sechs Monate um 750 Euro, der Klimageschwindigkeitsbonus schmilzt ab. Wer plant, sollte 2026 beantragen.
Was über die Förderung hinaus zählt
Förderung ist ein Faktor – aber nicht der entscheidende. Die Wärmepumpe muss auch wirtschaftlich laufen. Drei Dinge entscheiden darüber:
- Niedrige Vorlauftemperatur: Effizient wird es, wenn das Heizsystem mit unter 55 Grad Celsius auskommt.
- Außengeräusch: In dichter Reihenhausbebauung ist die Aufstellung manchmal eine Genehmigungs-, fast immer eine Nachbarschaftsfrage.
- Kompetenter Fachbetrieb: Heizlastberechnung, Schallschutz, Auslegung – schlechte Planung rächt sich später auf der Stromrechnung.
Fazit
Bis zu 80 Prozent Förderung sind kein Marketingversprechen, sondern die Obergrenze einer real existierenden Konstruktion – für Haushalte mit niedrigem Einkommen. Für die meisten liegt die Grenze bei 70 Prozent, für Vermieter bei 30. Wer alle Bedingungen erfüllt, bekommt sein Geld. Wer eine übersieht, fällt in den Standardkorridor von 30 bis 46 Prozent – immer noch viel, aber 5.000 bis 10.000 Euro weniger als möglich. Der Unterschied zwischen einer planvollen und einer naiven Heizungsentscheidung war selten so groß wie 2026.
Quellen: KfW-Programm 458 (Heizungsförderung für Privatpersonen, Bedingungen ab 21. Juli 2026), BEG-EM-Förderrichtlinie vom 17. Juli 2026, BAFA-Wärmeerzeugerportal, ADAC, Finanztip, Verbraucherzentrale. Stand: 24. September 2026.