Mobil, Split oder Multi-Split? Eine Klimaanlage kann mehr als kühlen – eine reversible Split-Anlage ist technisch eine Luft-Luft-Wärmepumpe. Was sie kostet, wann es Förderung gibt und was die neuen Kältemittel-Regeln bedeuten.
Hitzesommer sind in Deutschland keine Ausnahme mehr, und Dachgeschosse werden im Juli schnell zu Brutkästen. Entsprechend steigt die Nachfrage nach Klimaanlagen. Die Entscheidung ist aber mehr als eine Komfortfrage: Die Wahl des Geräts entscheidet über Stromverbrauch, Lärm, Genehmigungen – und darüber, ob die Anlage im Winter auch heizen kann.
Mobil, Split, Multi-Split: die drei Bauarten
Mobile Monoblock-Geräte stehen im Raum und leiten die warme Luft über einen Schlauch durchs Fenster ab. Sie sind günstig und sofort einsatzbereit, aber laut und ineffizient: Durch den Fensterspalt strömt warme Luft nach, ein Teil der Kühlleistung verpufft.
Split-Anlagen trennen Innen- und Außengerät, verbunden durch eine Kältemittelleitung. Innen bleibt es leise, der Wirkungsgrad ist deutlich höher. Die Installation muss ein zertifizierter Kältefachbetrieb übernehmen, weil mit Kältemittel gearbeitet wird. Ein Single-Split-Gerät für einen Raum kostet inklusive Montage meist einen niedrigen vierstelligen Betrag.
Multi-Split-Anlagen versorgen mehrere Räume über ein gemeinsames Außengerät. Sie sind teurer, aber oft die sauberste Lösung für ein ganzes Obergeschoss.
Die Klimaanlage, die auch heizt
Fast alle modernen Split-Geräte sind reversibel: Sie können die Richtung umkehren und im Winter heizen. Technisch sind sie damit Luft-Luft-Wärmepumpen. In der Übergangszeit heizen sie einzelne Räume schnell und effizient. Als alleinige Heizung für ein ganzes Haus eignen sie sich nur bedingt – sie erwärmen die Raumluft, aber kein Wasser, und liefern kein Warmwasser. Für die komplette Heizung ist eine Luft-Wasser-Wärmepumpe meist die bessere Lösung; viele Modelle können im Sommer ebenfalls kühlen.
Förderung: nur, wenn sie heizt
Eine Klimaanlage, die nur kühlt, wird nicht gefördert. Eine reversible Split-Anlage kann über die Heizungsförderung der KfW (Programm 458) gefördert werden – aber nur, wenn sie als Heizung geplant ist und die technischen Anforderungen erfüllt, unter anderem eine Jahresarbeitszahl von mindestens 3 und die Listung als förderfähiges Gerät. Viele einfache Split-Geräte erreichen das im realen Heizbetrieb nicht. Der Antrag muss vor der Beauftragung gestellt werden.
Was immer geht: Die Lohnkosten der Installation kannst du als Handwerkerleistung steuerlich geltend machen – 20 Prozent der Arbeitskosten, höchstens 1.200 Euro im Jahr.
Kältemittel: was die neuen EU-Regeln bedeuten
Die EU-F-Gase-Verordnung verbietet schrittweise den Verkauf neuer Geräte mit klimaschädlichen Kältemitteln. Seit 2025 dürfen neue einfache Split-Geräte mit weniger als 3 Kilogramm Füllmenge kein Kältemittel mit einem Treibhauspotenzial ab 750 mehr enthalten – das betrifft etwa das ältere R410A. Ab dem 1. Januar 2027 gilt für neue steckerfertige und Monoblock-Klimageräte bis 12 Kilowatt die Grenze von 150. Für neue Luft-Luft-Split-Geräte bis 12 Kilowatt greift diese Grenze ab dem 1. Januar 2029; das heute verbreitete R32 fällt dann aus dem Neuverkauf. Ab 2035 sind fluorierte Kältemittel in Split-Geräten bis 12 Kilowatt ganz ausgeschlossen.
Wichtig: Die Verbote betreffen den Verkauf neuer Geräte, nicht den Betrieb. Eine installierte Anlage darf weiterlaufen und gewartet werden. Wer heute kauft, sollte trotzdem auf ein zukunftsfestes Kältemittel achten, etwa Propan (R290).
Genehmigung, Lärm, Nachbarn
- Eigenes Haus: In der Regel genehmigungsfrei, aber je nach Bundesland und Lage können Abstandsflächen oder Gestaltungsvorgaben greifen.
- Eigentumswohnung: Das Außengerät verändert das Gemeinschaftseigentum. Du brauchst einen Beschluss der Eigentümergemeinschaft.
- Mietwohnung: Ohne Zustimmung des Vermieters darf kein Außengerät montiert werden.
- Lärm: Für Wohngebiete gelten Immissionsrichtwerte, in reinen Wohngebieten nachts 35 dB(A), in allgemeinen Wohngebieten nachts 40 dB(A). Der Aufstellort entscheidet oft mehr als das Gerät.
Strom: Klimaanlage und Photovoltaik passen zusammen
Gekühlt wird, wenn die Sonne scheint. Genau dann liefert auch die PV-Anlage am meisten Strom. Wer eine PV-Anlage hat, betreibt die Klimaanlage im Sommer zu einem großen Teil mit eigenem Strom. Und eine Klimaanlage mit mehr als 4,2 Kilowatt Anschlussleistung gilt als steuerbare Verbrauchseinrichtung nach § 14a EnWG – mit Anmeldung beim Netzbetreiber gibt es reduzierte Netzentgelte.
Fazit
Eine Klimaanlage ist keine Kaufentscheidung für einen heißen Tag, sondern für zehn bis fünfzehn Jahre. Wer nur einen Raum kühlen will, ist mit einem guten Single-Split-Gerät richtig. Wer auch heizen will, sollte ehrlich rechnen: Für einzelne Räume ist die Klima-Wärmepumpe stark, für das ganze Haus meist die Luft-Wasser-Wärmepumpe. Und wer eine PV-Anlage hat, kühlt im Sommer günstiger, als viele denken. HeimDirekt vermittelt Klimaanlagen für Haus und Wohnung – in der Wohnung klären wir vorab mit dir, welche Zustimmung du brauchst.
Quellen: Verordnung (EU) 2024/573 (F-Gase-Verordnung), KfW (Heizungsförderung Programm 458, Bedingungen ab 21. Juli 2026), BAFA, § 35a EStG, § 14a EnWG, TA Lärm, Wohnungseigentumsgesetz. Stand: 24. September 2026.