Seit dem 29. Juli 2026 gilt das Gebäudemodernisierungsgesetz. Die 65-Prozent-Pflicht ist Geschichte, die Bio-Treppe kommt. Wer sich davon zur Gasheizung zurückbewegen lässt, rechnet sich falsch reich.
Politisch war kein Gesetz der letzten Jahre so umstritten wie das, das alle nur „Heizungsgesetz“ nannten. Offiziell hieß es Gebäudeenergiegesetz, kurz GEG, und seine zentrale Vorgabe stand in den Paragrafen 71 bis 71p: Neu eingebaute Heizungen müssen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Die Konstruktion sollte den Heizungswechsel beschleunigen. Sie hat ihn – gemessen am politischen Krach – eher gebremst.
Jetzt ist sie Geschichte. Das Bundeskabinett hat den Nachfolger am 13. Mai 2026 beschlossen, Bundestag und Bundesrat haben ihn am 10. Juli verabschiedet, am 28. Juli wurde er verkündet: Seit dem 29. Juli 2026 gilt das Gebäudemodernisierungsgesetz, kurz GModG. Es löst das GEG ab. Was sich für Hauseigentümer ändert, ist auf den ersten Blick einfach – und auf den zweiten überraschend.
Die 65-Prozent-Pflicht fällt – die Bio-Treppe kommt
Die zentrale Vorgabe des alten GEG ist gestrichen. Wer heute eine Heizung einbaut, entscheidet wieder frei: Wärmepumpe, Fernwärme, Biomasse, Hybrid, Gas oder Öl. An die Stelle der Quote tritt die sogenannte Bio-Treppe. Sie gilt für Gas-, Öl- und Flüssiggasheizungen, die nach dem 29. Juli 2026 neu eingebaut werden, und schreibt einen steigenden Anteil klimafreundlicher Brennstoffe vor: 10 Prozent ab 2029, 15 Prozent ab 2030, 30 Prozent ab 2035, 60 Prozent ab 2040. Ab 2045 dürfen Heizungen nur noch mit vollständig klimaneutralen Brennstoffen laufen.
Als klimafreundlich zählen Biomethan, Bioöl, biogenes Flüssiggas und Wasserstoff. Wer die Beimischung nicht will, kann die Vorgabe auch anders erfüllen – mit Solarthermie, einer Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung oder einer Hybridheizung mit Wärmepumpe. Geht die alte Heizung irreparabel kaputt, gilt eine Schonfrist von zwölf Monaten.
Politisch wird das als Entlastung verkauft. Ökonomisch ist es zweischneidig: Wer 2026 eine Gasheizung einbaut, heizt 2029 mit Brennstoff, dem zehn Prozent Biomethan beigemischt sein müssen – und 2040 mit 60 Prozent. Biomethan ist knapp und teurer als Erdgas. Die Rechnung, die heute günstig aussieht, wird über die Lebensdauer der Anlage von allein teurer.
Was sich nicht ändert: der Kostendruck auf fossile Heizungen
Der CO2-Preis steigt weiter – 2026 liegt er in einem Korridor von 55 bis 65 Euro je Tonne. Für einen Haushalt mit 20.000 Kilowattstunden Gasverbrauch sind das rund 260 bis 310 Euro Aufschlag im Jahr, brutto. Dazu kommt der Gaspreis selbst: Seit dem Iran-Krieg ist er deutlich gestiegen, günstige Neukundentarife lagen im September 2026 bei gut 12 Cent je Kilowattstunde – ein Jahr zuvor waren es rund 9 Cent. Und die Gasnetze werden in vielen Regionen umgebaut oder zurückgebaut; die Netzkosten verteilen sich auf immer weniger Anschlüsse.
Neu ist, dass Vermieter mitzahlen: Wer als Vermieter eine fossile Heizung einbaut, muss sich künftig an CO2-Kosten, Netzentgelten und den Mehrkosten der Bio-Beimischung beteiligen – ab 2028 beziehungsweise 2029. Das GModG schützt Mieter ausdrücklich vor den Nebenkosten unwirtschaftlicher Heizungen.
Was bleibt: die Förderung – aber zu neuen Bedingungen
Das GModG ändert die Pflicht, nicht die Förderung. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude läuft weiter und ist bis mindestens 2029 gesichert. Seit dem 21. Juli 2026 gelten dafür allerdings neue Konditionen im KfW-Programm 458: Die Grundförderung bleibt bei 30 Prozent, der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt auf 16 Prozent, der Einkommensbonus wird nach zu versteuerndem Einkommen gestaffelt – 40, 30 oder 10 Prozent –, und die förderfähigen Kosten sinken auf 28.000 Euro. Wer alle Bedingungen erfüllt, kommt auf 70 Prozent, Haushalte mit niedrigem Einkommen auf bis zu 80 Prozent. Die Details stehen in unserem Beitrag zur Heizungsförderung.
Beispiel: Ein selbstnutzender Eigentümer mit 38.000 Euro zu versteuerndem Einkommen tauscht eine funktionierende Gasheizung gegen eine Wärmepumpe für 28.000 Euro. 30 Prozent Grundförderung, 16 Prozent Klimageschwindigkeitsbonus und 30 Prozent Einkommensbonus ergeben 76 Prozent – gedeckelt auf 70 Prozent, also 19.600 Euro Zuschuss. Eigenanteil: 8.400 Euro. Über zwanzig Jahre Lebensdauer ist das selbst bei moderaten Strompreisen eine rentable Investition.
Was das GModG sonst regelt
- Bestehende, funktionierende Heizungen müssen nicht ausgetauscht werden – reparieren bleibt erlaubt.
- Fällt die alte Heizung irreparabel aus, gilt für die Bio-Treppe eine Übergangsfrist von zwölf Monaten; die starren Fristen des GEG entfallen.
- Vermieter müssen sich künftig an den Kosten fossiler Heizungen beteiligen; Mieter werden vor den Nebenkosten unwirtschaftlicher Anlagen geschützt.
- Für Neubauten gilt ab dem 1. Januar 2030 der Standard des Nullemissionsgebäudes – fossile Heizungen sind dort praktisch ausgeschlossen.
- Weitere Regelungen, etwa zu Solarpflicht und Energieausweis, greifen ab dem 1. Januar 2027.
Was Hauseigentümer jetzt entscheiden müssen
Erstens: Wie alt ist die Heizung? Eine Gastherme von 1998 läuft technisch vielleicht noch zehn Jahre, wird in dieser Zeit aber immer ineffizienter. Die Frage lautet nicht „Muss ich tauschen?“, sondern „Wann lohnt es sich am meisten?“
Zweitens: Wie ist der energetische Zustand des Hauses? Eine Wärmepumpe lebt von niedrigen Vorlauftemperaturen. Wer ein gut gedämmtes Haus oder eine Fußbodenheizung hat, fährt fast automatisch günstig. Wer Heizkörper aus den Siebzigern in einem schlecht gedämmten Altbau hat, sollte die Heizungsentscheidung mit einer Dämmstrategie koppeln.
Drittens: Wie sicher ist die Förderung? Die förderfähigen Kosten sinken ab Februar 2027 alle sechs Monate um 750 Euro, die Boni schmelzen ab. Wer 2026 beantragt, sichert sich Konditionen, die es so nicht mehr lange gibt.
Fazit
Das GModG ist nicht das Ende der Wärmewende, sondern der Versuch, sie politisch erträglicher zu machen. Wer aus den Schlagzeilen folgert, dass jetzt wieder Gas eingebaut werden „darf“, liest das Gesetz richtig – und die Wirtschaftlichkeit falsch. Bio-Treppe, CO2-Preis und schrumpfende Gasnetze sind unabhängig von jedem Zwang. Wer eine Heizung für die nächsten 20 Jahre kauft, kauft sich entweder in eine fallende oder in eine steigende Kostenstruktur. Politisch ist das jetzt eine freie Wahl. Wirtschaftlich war sie nie eine.
Quellen: Gebäudemodernisierungsgesetz (BGBl. 2026 I Nr. 226, in Kraft seit 29. Juli 2026), Bundesregierung, Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, KfW (Programm 458, Konditionen ab 21. Juli 2026), ADAC, Verbraucherzentrale. Stand: 24. September 2026.